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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des ADAC-OnlineReisebüro

1. Reisevermittlungsvertrag

Das ADAC-OnlineReisebüro (AOR) tritt als Vermittler von Reiseleistungen auf und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Erbringers der einzelnen Reiseleistung. Es handelt sich um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB. Auf die Vermittlungsleistungen finden somit die Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB keine Anwendung.

Das Angebot auf Abschluss des Reisevermittlungsvertrags können Sie schriftlich, mündlich oder fernmündlich abgeben. Bei Online-Diensten geben Sie das Angebot beim Abschluss des Buchungsvorgangs ab. Der Kunde ist an das Angebot 3 Werktage gebunden.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des AOR zustande. Sofern Sie innerhalb von 3 Tagen von AOR keine schriftliche, mündliche, fernmündliche oder durch elektronische Medien bestätigte Buchung oder einen Buchungscode erhalten, sind Sie an Ihr Angebot nicht mehr gebunden.

Wenn Sie ein Angebot nicht nur für Ihre eigene Person, sondern auch für andere Personen abgeben, haften Sie für die Vertragserfüllung der weiteren Teilnehmer. Sie müssen für alle Teilnehmer für die Verpflichtungen aus dem Reisevermittlungsvertrag und dem Reisevertrag einstehen.

2. Zahlung

Bei Pauschalreisen sind Zahlungen auf den Reisepreis erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters im Sinne von § 651 k Abs. 3 ausgehändigt wurde. Bei alle übrigen Reisen, bei denen ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, ist die Zahlung des Reisepreises mit Vertragsschluss nach erfolgter Buchung fällig.

Rücktritts-, Ticket- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

Die Zahlungen müssen unmittelbar an den Veranstalter geleistet werden. Die Zahlungsweise ist abhängig von den jeweiligen Bedingungen des Veranstalters.

Für die Vermittlung von Air Berlin Flügen erhebt AOR für seine Vermittlungsleistungen ein Ticket-Service-Entgelt in Höhe von 5 € pro Person und Strecke bei Kurzstrecken und 10 € pro Person und Strecke bei Mittelstrecken.

3. Haftungsumfang

AOR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung sowie die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungserbringers an Sie. AOR haftet für Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die weder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und bei denen es sich nicht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.

AOR haftet nicht:

  • für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keinerlei Zusicherung für die Verfügbarkeit sowie die Qualität der dargestellten Reiseleistungen.
  • für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der einzelnen Reiseleistung und übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Die Angaben werden von Dritten gestellt und von AOR nicht auf deren Richtigkeit oder Vollständigkeit überprüft.

4. Umbuchung / Stornierung der Reise

Umbuchungen von Reiseleistungen können grundsätzlich nur durch Stornierung und Neubuchung erfolgen. Es gelten für den Rücktritt die zwischen Ihnen und dem Leistungserbringer vereinbarten vertraglichen oder die gesetzlichen Regelungen.

Bei Reiserücktritt müssen Sie die vereinbarten Stornogebühren des Veranstalters der Reiseleistung tragen. Darüber hinaus behält sich AOR das Recht vor, alle Kosten, die AOR vom Veranstalter aufgrund der Stornierung in Rechnung gestellt werden, Ihnen gegenüber geltend zu machen. Aus Beweisgründen sollte der Rücktritt schriftlich erfolgen.

Für jeden Fall der Stornierung einer Buchung behält sich AOR das Recht vor, ein eigenes Service-Entgelt in einer Höhe von bis zu 30 € pro Person zu erheben. Der Nachweis Ihrerseits, dass ein geringerer bzw. kein Schaden entstanden ist als die hier genannte Pauschale, bleibt unbenommen.

5. Leistungs- und Preisänderung

Aufgrund internationaler gültiger luftrechtlicher Bestimmungen oder aufgrund behördlicher Anweisung kann es bei Vorliegen wichtiger Gründe zu folgenden Änderungen können:

  • Änderungen der Streckenführung von Flügen
  • Umwandlung von Non-Stop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt
  • Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden
  • Einsatz anderer Fluggeräte
  • Änderungen der Abflug- oder Ankunftsflughäfen
  • Wechsel der Fluggesellschaften.

In diesen Fällen besteht weder eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit noch ein Schadenersatzanspruch gegenüber AOR. Ansprüche bestehen allenfalls gegenüber den Leistungserbringern. Handelt es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge, beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von AOR an Sie weitergeleitet.

6. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Sie sind grundsätzlich für die Erfüllung der für die Reise in Ihrer Person liegenden, erforderlichen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie für die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente.

7. Datenschutz

Die Daten, die Sie für die Buchung angegeben haben, werden nur in dem Umfang weitergegeben, den die Buchung erforderlich macht. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte oder eine sonstige Nutzung ohne Zustimmung des Kunden. Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Hinsichtlich der Einzelheiten, wie wir mit Ihren Daten vorgehen und welche Daten wir speichern, verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten die allgemeinen und besonderen Gerichtsstände für Klagen gegen AOR. Für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Firmensitz der AOR in Köln.

ADAC Nordrhein e.V.
vertreten durch Peter Meyer, Vorsitzender
und Wolfgang Jakobs, Geschäftsführer
Luxemburger Str. 169
50969 Köln

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages als solchem bleibt unberührt.

Stand

27. Juli 2007